Rechtsprechung
LSG Hessen, 07.05.1973 - L 3 B 36/72 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 193 Abs 1 Halbs 2 SGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 15.09.1972 - S 3 B 8/72
- LSG Hessen, 07.05.1973 - L 3 B 36/72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.04.1955 - GS 1/55
Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der …
Auszug aus LSG Hessen, 07.05.1973 - L 3 B 36/72
Im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 (GS 1/55, BSG 1, 1) erscheint es fraglich, ob die Kammer richtig besetzt war.Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG 1, 1) hat hierzu den Grundsatz aufgestellt, daß die Beisitzer weder im vorbereitenden Verfahren (§§ 104 ff. SGG) noch in dem der Urteilsverkündung nachfolgenden Verfahrensabschnitt, sondern nur in der Sitzung mitwirken, ausgenommen den Sonderfall des § 139 SGG (Berichtigung des Tatbestandes).
Der Senat vermag sich auch nicht der in BSG 1, 1 vertretenen Auffassung über die Auslegung des § 120 SGG anzuschließen, wonach bei der Gewährung und Versagung von Akteneinsicht im vorbereitenden Vorfahren die ehrenamtlichen Richter in keinem Fall mitwirken.
Bei Peters-Sautter-Wolff (…a.a.O., Anm. 3 c zu § 120) wird die Auffassung vertreten, unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts in BSG 1, 1 könne über die Erinnerung für den verhinderten.
Die Regelung in § 26 (§§ 36, 48), wonach das Präsidium die Reihenfolge festzustellen hat, in der die ehrenamtlichen Richter zu den "Verhandlungen" zuzuziehen sind, steht dem nicht entgegen (a.A. BSG 1, 1, 5).